Das Präventionskonzept für den Sendungsraum Pulheim dient der Umsetzung des Artikels 34 der UN-Kinderrechtskonvention, wonach alle Kinder ein Recht auf Schutz vor jeglicher Form von Gewalt haben. Es dient dem Schutz und Wohl der uns anvertrauten Kinder, Jugendlichen und schutz-, hilfebedürftigen Erwachsenen sowie allen ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitenden vor Grenzverletzungen, Machtmissbrauch und besonders vor allen Formen von Gewalt, wie beispielsweise physische, psychische Gewalt oder Liebesentzug. Besonders jedoch soll sexualisierte Gewalt in den Blick genommen werden.
Dieses Konzept versteht sich einerseits als Handlungsleitfaden, an dem sich jeder orientieren kann, der Hilfe und Beratung benötigt. Es richtet sich aber auch an die, die unsere Schutzbefohlenen vor Gewalt schützen sollen: unsere haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden.
Andererseits soll es als Handlungsplan auf zwei Ebenen zur verbindlichen Verankerung von klaren Regeln hinsichtlich des bewussten Umgangs mit Schutzbedürftigen dienen, Grenzen aufzeigen und für die Einhaltung der festgelegten Regeln Sorge tragen.