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Pfarrmagazin "Aufbruch"

Liebe Leser*innen,
wir vom Pfarrbriefteam fragen uns, ob der Pfarrbrief noch zeitgemäß ist. Die Erstellung in unserem kleinen Team bedeutet einen großen Aufwand - auch wenn wir dabei viel Spaß haben! Es ist uns sehr wichtig von Zeit zu Zeit zu analysieren, ob wir Sie mit diesem Magazin erreichen.

Wir danken Ihnen für Ihre ehrliche Meinung, denn diese wird uns helfen zukunftsweisende Entscheidungen zu treffen.  
Wenn Sie dieses noch nicht kennen, können Sie es hier herunterladen.

Widerspruchsrecht

Hinweis auf Ihr Widerspruchsrecht gegen Veröffentlichungen in den „Wochenblättern“, den Gottesdienstübersichten, den Pfarrbriefen, der Kirchenzeitung, im Aushang und im Internet Nach den Ausführungsrichtlinien zur Anordnung über den kirchlichen Datenschutz – KDO (AusfRL-KDO), veröffentlicht im Amtsblatt 2005, Nr. 261, können besondere Ereignisse (Alters- und Ehejubiläen, Geburten, Sterbefälle, Goldkommunionen, Ordens- und Priesterjubiläen) in kirchlichen Publikationsorganen (z.B. Aushang, Pfarrnachrichten und Kirchenzeitung) mit Name und Datum veröffentlicht werden, wenn der Betroffene der Veröffentlichung nicht rechtzeitig schriftlich oder in sonstiger geeigneter Form bei der zuständigen Kirchengemeinde widersprochen hat. Auf das dem Betroffenen zustehende Widerspruchsrecht ist einmal jährlich in den Pfarrnachrichten, im Aushang oder in sonstiger geeigneter Weise hinzuweisen. Die besonderen Ereignisse sollen auch im Internet durch die Einstellung der Wochenblätter auf der Homepage der Kirchengemeinde bzw. des Seelsorgebereichs veröffentlicht werden. Außerdem werden die kirchlichen Amtshandlungen (z.B. Taufen, Erstkommunion, Firmung, Trauung, Weihen und Exequien) mit Namen und Datum im Internet veröffentlicht. Gemeindemitglieder, die keine Veröffentlichung ihrer entsprechenden Daten in den „Wochenblättern“, den Gottesdienst­übersichten, der Kirchenzeitung, den Pfarrbriefen, im Aushang und/oder im Internet wünschen, werden gebeten, dies dem zuständigen Pfarrbüro mitzuteilen. Der Widerspruch muss rechtzeitig vor dem Ereignis bzw. der Veröffentlichung beim Pfarramt eingelegt werden.